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Vergabekriterien

Die Dr. Adolf Streuli-Stiftung gewährt Beiträge für Projekte in den nachstehenden Bereichen:

Folgende Vergabekriterien sind massgebend:

Bezug zum Kanton Zürich:
- Es wird ausschliesslich auf Gesuche eingetreten von Gesuchstellern mit Wohnsitz im Kanton
  Zürich bzw. von Veranstaltern mit Sitz im Kanton Zürich
- Das Projekt muss einen inhaltlichen Bezug zum Kanton Zürich aufweisen
- Ausserkantonale Institutionen oder Veranstaltungen, die ausserhalb des Kantons Zürich
  stattfinden, werden nicht unterstützt

Konkrete Projekte:
- Nur konkrete Projekte (Einzelprojekte, Konzerte, Anschaffungen/Investitionen, Druckkosten-
  beiträge usw.) werden unterstützt
- Es werden keine Betriebsbeiträge oder Defizitgarantien gewährt

Zeitraum:
- Projekte, Aufführungen, Veranstaltungen, die vor der Stiftungsratssitzung stattfinden oder
  Publikationen / CDs, die vorher auf den Markt kommen, werden nicht unterstützt

4-Jahres-Frist:
Um den vielen Anträgen gerecht zu werden, können Begünstigte frühestens nach einer Frist von 4 Jahren wieder bedacht werden (Beispiel: wenn Sie im 2022 einen Beitrag erhalten, kann ein neues Gesuch erst im 2026 geprüft werden).
Bitte prüfen Sie vor einer Gesuchseingabe, ob Sie, Ihr Ensemble oder Ihre Institution in den letzten vier Jahren einen Beitrag unserer Stiftung erhalten haben.

Ausgeschlossen sind:



Einzelheiten zur Gesuchstellung finden Sie unter Gesuchstellung und Termine.