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bestimmungen bei beitragszusagen

Verwendung der Beiträge
Die zugesprochenen Beiträge dürfen ausschliesslich zur Deckung der Ausgaben des vereinbarten Projektes verwendet werden. Die Beiträge müssen antragskonform eingesetzt werden. Sollte ein Teil der Mittel für nicht vereinbarte Zwecke verwendet werden, muss die vorgängige Zusage der Stiftung eingeholt werden.

Nachträgliche Änderung des Projektes
Nachträgliche Änderungen des Projektes sind der Stiftung zu melden. Die Stiftung prüft die Änderungen mit den Vergabekriterien und erteilt gegebenenfalls ihr Einverständnis.

Nennung der Stiftung
Die Unterstützung der Dr. Adolf Streuli-Stiftung ist namentlich in Textform (kein Logo) in folgenden Fällen zu erwähnen:
- bei Druckkostenbeiträgen in der Publikation
- auf allen gedruckten Werbemitteln

Auszahlung der Förderbeiträge
Die Stiftungsbeiträge werden auf ein zu bezeichnendes Konto der Empfänger-Institution ausbezahlt.

Nicht verwendete Gelder
Wenn ein Projekt nicht zustande kommt, sind ausbezahlte Förderbeiträge der Stiftung zurückzuerstatten.

Belegexemplare und Veranstaltungshinweise
Bei Beiträgen an eine Publikation oder CD ist die im Zusagebrief erwähnte Anzahl Belegexemplare zuhanden des Stiftungsrates an das Sekretariat zu senden.
Bei Beiträgen an eine Veranstaltung (Theater-, Tanzaufführung, Konzert, Ausstellung etc.) wird der Stiftungsrat durch Zuschrift per E-Mail an das Sekretariat vier Wochen vorher zum Besuch der Vorstellungen bzw. Vernissage eingeladen.

Berichterstattung
Nach Abschluss des Projektes ist ein kurzer Schlussbericht mit Abrechnung über die Resultate per E-Mail einzureichen. (ohne Dokumentation wie DVD / CD falls im Zusageschreiben nicht ausdrücklich verlangt).

4-Jahres-Frist

Um den vielen Anträgen gerecht zu werden, können Begünstigte frühestens nach einer Frist von 4 Jahren wieder bedacht werden.